After-Sales und Service
Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvolt-Systemen
Unsere Hochvolt-Trainings vermitteln praxisnahes Know-how für den sicheren Umgang mit Hochvolttechnik – von grundlegenden Sicherheitsprinzipien bis hin zu qualifizierten Arbeiten an Hochvoltsystemen. In verschiedenen Qualifizierungsstufen bereiten wir Ihre Mitarbeitenden auf die Anforderungen im Umgang mit Hochvolt-Batterien und elektrischen Systemen vor.
QUALIFIKATIONSSTUFE S
Sensibilisierte Person
Für das Bedienen von HV-Fahrzeugen ist es ausreichend, die Beschäftigten auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinzuweisen und zu den dabei zu beachtenden Besonderheiten zu unterweisen.
Zum Bedienen zählen auch Servicearbeiten, deren elektrische Gefährdung mit dem Bedienen durch denFahrer oder die Fahrerin vergleichbar ist, zum Beispiel:
- Wechseln der Scheibenwischerblätter, Auffüllen von Wischwasser
- Spezielle Verfahren zum Aufrüsten der Fahrzeuge (z.B. Vorbereitung der Fahrzeuge in Verkehrsbetrieben)
- Nutzen bekannter Befüllanschlüsse (z.B. für Kühlwasser)
- Benutzen von Bedienelementen mit neuen Symbolen und Gefahrenkennzeichnungen oder neuen Anschlüssen (z.B. Ladevorrichtung am Fahrzeug)
QUALIFIKATIONSSTUFE 1S
Fachkundig unterwiesene Person (FuP)
Fachkundig unterwiesene Personen dürfen allgemeine Arbeiten am Fahrzeug, die nicht unmittelbar das HV-System betreffen, durchführen.
Beschäftigte könnten bei diesen Arbeiten durch Fehlhandlungen oder im Fehlerfall einer elektrischen Gefährdung ausgesetzt sein. Sie müssen zu diesen Gefährdungen, den Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln unterwiesen werden.
Die unterwiesenen Personen müssen beim Umgang mit Werkzeugen und Hilfsmitteln in der Nähe des HV-Systems auf die möglichen Gefahren hingewiesen werden. Sie müssen mit den Kennzeichnungen der Komponenten vertraut sein. Inhalt der Unterweisung muss auch sein, dass Arbeiten an den HV-Komponenten unzulässig sind.
Die Unterweisung muss dokumentiert werden.
QUALIFIKATIONSSTUFE 2S
Fachkundige Person (FHV)
Die erfolgreiche Qualifizierung nach dieser Stufe befähigt die Fachkundigen, an Hochvoltsystemen selbstständig und sicher zu arbeiten. Alle Arbeiten an spannungsfreien HV-Systemen und -Komponenten oder in deren Gefährdungsbereich, z.B. Messen von Isolationswiderständen, Instandsetzen, Auswechseln, Ändern und Prüfen, zählen zu Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand.
Für Arbeiten im spannungsfreien Zustand an HV-Systemen ist eine Qualifikation zur Fachkundigen Person (FHV) notwendig. Die FHV muss in der Lage sein, den spannungsfreien Zustand entsprechend den „Fünf Sicherheitsregeln“ und den Herstellerangaben herzustellen.
Einstieg B:
Personen mit elektrotechnischen Vorkenntnissen im Fahrzeugbereich, z.B. in der Kfz-Elektrik, -Mechatronik, -Mechanik oder der Land- und Baumaschinenmechatronik.
Nach erfolgreicher Qualifikation sind die Fachkenntnisse durch regelmäßige Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten!
QUALIFIKATIONSSTUFE 3S
Fachkundige Person für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen
Mit der Qualifikation für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen kann die Fehlersuche an unter Spannung stehenden HV-Komponentendurchgeführt werden, wenn das Fahrzeug nicht spannungsfrei geschaltet oder die Spannungsfreiheit nicht festgestellt werden kann.
Dasselbe gilt für Arbeiten an unter Spannung stehenden Energiespeichern und bei Arbeiten mit entsprechendem Gefährdungspotenzial.
Jede Arbeit, bei der Beschäftigte mit Körperteilen oder Gegenständen (Werkzeuge, Geräte, Ausrüstungen oder Vorrichtungen) HV Komponenten oder Teile berühren können, gilt dann als Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen, wenn der spannungsfreie Zustand nicht sichergestellt ist und eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.
Vor Beginn der Maßnahme ist nachzuweisen, dass die zu qualifizierende Person
- mindestens eine Qualifikation nach Stufe 2S besitzt,
- mindestens 18 Jahre alt ist und
- eine erfolgreich abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbildung einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung (9 Unterrichtseinheiten nach DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“) hat.